Flexible Hilfen
Wir bieten den gesamtem ambulanten Unterstützungskanon der Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII für die Jugendämter der Region.
Erziehungsbeistandschaft
Die rechtliche Grundlage für die Erziehungsbeistandschaft (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer) sind die Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich vorrangig an junge Menschen mit individuellen Entwicklungsschwierigkeiten und an Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, die eine gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII formulierte Unterstützungsleistung der Kinder- und Jugendhilfe benötigen. Im Mittelpunkt der Hilfe steht der junge Mensch und das auf ihn zugeschnittene Beratungs- und Unterstützungsangebot. Die Hilfe steht altersunabhängig allen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen offen. Entscheidend ist einzig der von den steuerungsverantwortlichen Fachkräften festzustellende erzieherische Bedarf.
Kinder und Jugendliche sollen in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und bei der Mobilisierung ihrer Ressourcen so unterstützt werden, dass sie Selbstsicherheit er-langen, Orientierung gewinnen und eigenverantwortliches Handeln lernen. Das Familiensystem als zentraler Lebensort soll hierzu aktiviert, unterstützt und begleitet werden.
Grundlegende Ziele sind zudem die Entwicklung neuer Formen der Konfliktlösung, die Überwindung von Störungen und der Ausgleich von Entwicklungsdefiziten im emotionalen, psychosozialen, psychosexuellen und kognitiven Bereich.
Leistungsinhalte
- Klärung und Stärkung der familiären Beziehungen
- Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Krisen
- Erweiterung der Handlungskompetenzen durch Erlernen eines tragfähigen Selbstkonzeptes durch den jungen Menschen sowie das Erkennen der persönlichen Entwicklungen
- Förderung unter Aktivierung der der Verselbständigung Ressourcen durch Klärung von Eigenverantwortung und Selbstmanagement sowie Förderung von Autonomie und Kompetenz
- Stärkung und / oder Wiederherstellung der Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
- Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten durch Stärkung von Außenkontakten und Kennenlernen der Möglichkeiten im Sozialraum
- Integration in den Sozialraum durch Erschließung von geeigneten und finanzierbaren Freizeitaktivitäten sowie Unterstützung bei der Planung und Durchführung von gemeinsamen Aktionen
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die rechtliche Grundlage für die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien/Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die durch gesellschaftliche Entwicklungen und innerfamiliäre Probleme so stark belastet sind, dass es ihnen aus eigener Kraft nicht möglich ist, ihre Selbsthilfepotentiale zu entfalten.
Zielsetzung der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungsfähigkeit, mit Orientierung an der individuellen Lebenssituation und dem Alltag der Familie.
Dies können Familie und Fachkraft nur in Zusammenarbeit erreichen. Alle Handlungsschritte der Fachkraft sind abgestimmt und ausgerichtet auf die Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeiten der Familienmitglieder. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Leistungsinhalte
- Die familiären Ressourcen werden soweit wie möglich und notwendig unter-stützt, gefördert und stabilisiert, um das Kindeswohl innerhalb der Familie zu sichern oder wiederherzustellen;
- Lebenspraktische Arbeiten werden soweit begleitet, dass Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte ihren Lebensalltag angemessen, selbständig und eigenverantwortlich gestalten können;
- Die Erziehung der Kinder/Jugendlichen wird sowohl im innerfamiliären als auch außerfamiliären Bereich in geeigneter Form unterstützt und begleitet, um eine positive Entwicklung der Kinder zu fördern;
- Das soziale Umfeld wird einbezogen und die vorhandenen örtlichen Ressourcen werden für die Familie sichtbar und nutzbar gemacht.
Ausnahme: Unsere Leistungsinhalte der sozialpädagogischen Familienhilfe können nicht umgesetzt werden:
- bei einer akuten Kindeswohlgefährdung in der Familie, soweit diese nicht durch zusätzliche Leistungen abgewehrt werden kann;
- bei einer Suchterkrankung und/oder einer psychiatrischen Erkrankung eines oder mehrerer Familienmitglieder, soweit nicht von Krankheitseinsicht oder Bereitschaft zu einer begleitenden Maßnahme der Erfolg der sozialpädagogischen Hilfe in Frage gestellt wird
Betreutes Wohnen
Unter Betreutem Wohnen ist die Unterbringung junger Menschen in einer Wohnung bei gleichzeitiger Gewährung pädagogischer Betreuung, Beratung und Sicherung des Lebensunterhalts zu verstehen. Ziel ist es, jungen Menschen, die bereits einen gewissen Grad an Selbstständigkeit erreicht haben oder die in einer Gruppe nicht mehr gefördert werden können, ein Angebot zur Verselbstständigung zu machen.
Die Zielgruppe des Betreuten Wohnens sind junge Menschen, die aufgrund belastender oder traumatischer Lebenserfahrungen oder fehlender familiärer Unterstützung in ihrer emotionalen und kognitiven Entwicklung gefördert und auf ein eigenständiges, selbstbestimmtes und sozial verantwortungsvolles Leben vorbereitet werden sollen.
Der Zugang zum Betreuten Wohnen erfolgt über das Jugendamt und setzt einen entsprechenden Hilfebedarf nach SGB VIII voraus.
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
Die rechtliche Grundlage für die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) als ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe bildet das 8. Sozialgesetzbuch § 27 i. V. m. § 35 SGB VIII: „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen“.
Zielgruppe sind Jugendliche, die längerfristig einer intensiven und individuellen Unterstützung zu ihrer sozialen Integration bedürfen. Dabei steht die zukünftig eigenverantwortliche Lebensführung im Fokus. Das Angebot der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche und in Ausnahmefällen auch junge Volljährige, deren Lebenssituation meist durch negative Vorerfahrungen wie z.B. Beziehungsabbrüche, Gewalterfahrungen oder Vernachlässigung geprägt ist.
Die Hilfe knüpft jeweils an die momentane Lebenssituation des jungen Menschen an und orientiert sich dabei stets an den Besonderheiten des Einzelfalles. Daher konzentrieren sich die Ziele auch besonders auf die Stärkung der psychosozialen Kompetenzen und die Stabilisierung der Persönlichkeit des jungen Menschen.
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung verfolgt zudem das Ziel der sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung des jungen Menschen. Das Selbsthilfepotenzials des jungen Menschen soll gestärkt und persönlichen und sozialen Schwierigkeiten überwunden werden. Dabei sollen schrittweise Lösungen angestrebt sowie neue Perspektiven entwickelt werden. Des Weiteren sollen Gefährdungen und entwicklungsbedingten Krisen wesentlich reduziert werden.
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